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Liebe Freunde und Kollegen,

hier ein paar Information über Gesetze, Schonzeiten und Mindestmaße und der Wiener Fischerkarte!

Gesetze:
Wiener Fischereigesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000446

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Fischereiprüfung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000447


Schonzeiten und Mindestmaße:
Für die Schonzeiten und Mindestmaße für Wien gelten gleich mehrere Bestimmungen, bitte beachten! Einerseits die "Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten und Mindestmaße der Fische sowie Krebse und Muscheltiere", andererseits die Regelungen in unseren Revierordnungen.

VERORDNUNG DER WIENER LANDESREGIERUNG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000386

Bitte gut durchlesen und am Wasser beachten!!

Wiener Fischerkarte:



Wien ist eine der grünsten Millionen-Metropolen in Europa. Es ist die Kombination von Naturbelassenheit (Nationalpark Donau-Auen, Grüngürtel etc.) und Erholungsräumen sowie die Vorteile des urbanen Lebens (Kultur, Bildungsmöglichkeiten etc.), die die Wienerinnen und Wiener an ihrer Stadt so sehr schätzen. Da Wien direkt an der Donau liegt, hat hier auch die Fischerei seit Langem große Tradition. Seit der Frühzeit hatte die Fischerei einen hohen Stellenwert für die Ernährung der Stadtbevölkerung. Heute hat sie vor allem in der Freizeit- und Erholungsnutzung Bedeutung. Durch die Gestaltung der Donauinsel, beginnend 1976, wurden neben den klassischen Fischereigebieten Wiens neue Möglichkeiten, die Fischerei auszuüben, geschaffen.
Wer darf in Wien fischen?
In Wien dürfen grundsätzlich nur Fischereiausübungsberechtigte fischen. Das sind im Sinne des Wiener Fischereigesetzes:
- Eigentümer/innen, Pächter/innen und Bewirtschafter/innen von Eigenrevieren
- Die Stadt Wien als Verwalterin der Pachtreviere
- Pächter/innen und Bewirtschafter/innen von Pachtrevieren
- Eigentümer/innen, Nutznießer/innen,
- Pächter/innen und Bewirtschafter/innen von Fischwässern, die nicht in die Revierbildung einbezogen sind

Die Fischerei darf von den Fischereiausübungsberechtigten, deren Hilfspersonal sowie Fischereiaufseher/innen und Lizenznehmer/innen ausgeübt werden, sofern sie eine gültige Fischerkarte oder Fischergastkarte besitzen. Lizenz des Fischereiausübungsberechtigten Jeder, der die Fischerei nicht in Gesellschaft des Fischereiausübungsberechtigten (oder dessen Fischereiaufsehers) ausübt, muss sich außer mit der Fischerkarte oder Fischergastkarte auch noch mit einer auf seinen Namen lautenden schriftlichen Bewilligung des Fischereiausübungsberechtigten (Lizenz) ausweisen. Diese Verpflichtung gilt sinngemäß auch für Mitglieder von Fischereivereinen. Unmündige, denen das Fischen gestattet wurde, benötigen keine gesonderte Lizenz. Ihre Berechtigung ist in der Lizenz der Aufsichtsperson zu vermerken.
Gültige Fischerkarte ist die Grundlage

Wie komme ich zur Fischerkarte?
Seit 6. April 2010 ist für den Neuerwerb einer Fischerkarte eine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.

Prüfungstermine werden sowohl vom Wiener Fischereiausschuss als auch vom VÖAFV bekannt gegeben.



Oftmals hört man, die Fischerprüfung in Wien sei der absolute Horror, schwierige Fragen, unfreundliche Prüfer usw., usw. .... Das, meine lieben Freunde, ist nur ein Mythos, der überhaupt nicht stimmt. Ich hatte gestern die Möglichkeit und die Ehre einer Prüfung beizuwohnen. Ich hatte auch die Möglichkeit, das Lernskriptum und die Prüfungsfragebögen in Augenschein zu nehmen. Ist wirklich keine schwierige Sache, das Skriptum ist logisch aufgebaut und enthält viele wichtige Information, die man im Laufe seiner Fischerkarriere immer wieder gut brauchen kann. Die Fragebögen sind inhaltlich dem Lernskriptum korrekt entnommen, einfach und logisch aufgebaut. Die Prüfungskommission ist sehr freundlich und arbeitet sehr professionell. Die Prüflinge haben eine Stunde lang die Möglichkeit, die Prüfer mit Fragen zu Löchern und somit die letzten Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Die Prüfer ihrerseits nehmen viele Fragen vor der Prüfung, von denen sie wissen das es oft bei der Beantwortung zu Fehlern kommt, noch einmal genauestens durch.

Also wenn man sich das Buch ein paar mal gut durchlest, mit ein wenig Grips und logisch an die Sache geht, ist die Prüfung keine große Sache.

Informationen:
Informationsblatt über den Ablauf und die Bedingungen für die Fischerprüfung: http://www.wiener-fischereiausschuss.at/Informationsblatt.pdf
Anmeldeformular zur Prüfung: http://www.wiener-fischereiausschuss.at/Voranmeldung_FK_Pruefung.pdf


Verlängerung der Wiener Fischerkarte!

 
Der erstmalige Antrag für die Ausstellung der Fischerkarte kann persönlich im Amtshaus Dresdner Straße 73 (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr) unter Vorlage Ihres aktuellen Meldenachweises (Meldezettel) und amtlichen Lichtbildausweises gestellt werden.
Bei Antragstellung durch Dritte (z.B. Verwandte) ist jedenfalls eine schriftliche Vollmacht und die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers vorzulegen.
Die Verwaltungsabgabe ist in Bar zu entrichten und beträgt für die Ausstellung einer Fischerkarte mit einjähriger Gültigkeit EUR 11,62; mit dreijähriger Gültigkeit EUR 24,70

 
Amtshaus der Stadt Wien im 20. Wiener Gemeindebezirk (1200 Wien, Dresdner Straße 73, Erdgeschoß, Zimmer E32). Wir nehmen gerne Ihre Anliegen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr entgegen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +43 (0)1 4000 96839.

E-Mail: office@wiener-fischereiausschuss.at

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